Bekanntgabe des Wahlergebnisses

von | 12. März 2024 | Allgemein

KirchenvorstandswahlBei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt worden:

Wahlbezirk: St. Johannes Wunstorf

Susanne Skrotzki
Mirko Neuhaus
Karin Wessel
Stefan Robra
Ute Narten

Zu Ersatzkirchenvorsteherinnen und Ersatzkirchenvorstehern –Ersatzkapellenvorsteherinnen und Ersatzkapellenvorstehern 1)
sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

Hanno Bolte

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand St. Johannes, Albrecht-Dürer-Straße 3a, 31515 Wunstorf oder beim Kirchenkreisvorstand Neustadt-Wunstorf, Silbernkamp 3, 31535 Neustadt/Rbge einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden.
Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.

Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)

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HERR, geh nicht ins Gericht mit deinem Knecht; denn vor dir ist kein Lebendiger gerecht.

Psalm 143,2

Jesus sprach zu der Frau: Dir sind deine Sünden vergeben. Dein Glaube hat dir geholfen; geh hin in Frieden!

Lukas 7,48.50

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